Was von der aktuellen Landesregierung in Schleswig-Holstein angestrebt wird, ist eine erhebliche Ausweitung polizeilicher Befugnisse und stellt nicht weniger als ein Generalverdacht gegen alle Bürgerinnen und Bürger dar: Das neue Polizeigesetz soll dem Staat ermöglichen, mittels massiver Überwachungsmittel und unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nicht nur aufzuklären, sondern bereits in ihrer Entstehung zu erkennen. Dieses Gesetz wurde nun, Ende März 2026, dem Landtag zum Beschluss vorgelegt.

Die mit dem Gesetz gezeigte Verzahnung von repressiven und präventiven Mitteln birgt die erhebliche Gefahr, die Grenze zwischen Freiheit und Totalitarismus ein gutes Stück weiter zum Überwachungsstaat zu verschieben. Wenn dabei bürger- und datenschutzrechtliche Bedenken mit der
sicherheitspolitischen Fliegenklatsche von der politischen Eigenverantwortung der Akteure weggewedelt werden, spricht dies Bände: Nicht Ursachen, sondern Symptome sollen öffntlichkeitswirksam und populistisch behandelt werden.

Wir fordern alle an der Abstimmung beteiligten Politikerinnen und Politiker auf, das Misstrauen gegenüber Staats- und Ordnungsmacht nicht weiter zu vergrößern und dem Gesetz in dieser Form keine Stimme zu geben!

Was ist bedenklich? Im Kern umfasst das neue Polizeigesetz fünf Bereiche:

Die Polizei bekommt dank neu geschaffener Rechtsgrundlage(!) ein Werkzeug an die Hand, das Daten automatisiert nach nicht näher benannten Mustern durchforstet. Der Staat gibt hiermit auch einen Hoheitsbereich in die Hände profitorientierter Akteure. Die Ermittlungsarbeit wird somit in die
Hände einer Software und dem dahinterstehenden Konzern gelegt und birgt die Gefahr, dass sich Daten außerhalb der vorgesehenen polizeilichen Verwendung wiederfinden lassen. Außerdem steht zu befürchten, dass die menschliche Komponente auf ein Mindestmaß reduziert wird und höchstens bei der Beurteilung der erlangten Ergebnisse Anwendung findet. Es muss aber davon ausgegangen werden, dass so nicht alle Aspekte eines Verdachtes von Erfahrung und menschlicher Abwägung der Ermittler:innen getragen werden können. Ein so gelebtes technokratisches Gesellschafts- und Staatsverständnis führt zwangsweise zum Abbau demokratischer Errungenschaften und Partizipationsmöglichkeiten.

Nachdem eine Ausweitung von Videoüberwachung in den Kriminalitätsstatistiken vielleicht bei Parkplatzüberwachungen zu weniger Delikten geführt hat, fehlt diesem Überwachungsmittel der statistische Erfolg. Mittels Einsatzes von KI soll diese Lücke nun geschlossen werden. Da die polizeiliche Selektion eventueller „Straftäter“ nur nach Analyse geschehen kann, will die Landesregierung ein Mittel installieren, dass jede Person, jede Frau, jeden Mann, jedes Kind filmt, scannt, analysiert. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die schleswig-holsteinische Polizei solche Daten widerrechtlich speichert. Ob dies nach geltendem Datenschutzrecht überhaupt erlaubt ist, ist mindestens diskutabel. Darüber hinaus benötigen moderne KIs immer neue Datenmengen, um die eigene Funktionalität zu evaluieren und zu steigern. Die Landesregierung läuft mit diesem Mittel Gefahr, fahrlässig datenschutzrelevante Daten ihrer Bürgerinnen und Bürger an die KI-Unternehmen zu übergeben.

Eine Einschränkung auf „besonders gefährdete Orte“ ist ein politisches Feigenblatt: Die Einordnung eines solchen Ortes obliegt der polizeilichen Einschätzung. Damit steht zu befürchten, dass zukünftig jede Veranstaltung im öffentlichen Raum, jedes Volksfest, jede Sportveranstaltung, jede
Demonstration ein Ort solcher Überwachung werden kann. Die Begründung hierfür liefern sich die Behörden und Politiker selbst, indem gesetzliche Grundlagen neu geschaffen und zum eigenen Nutzen ausgelegt werden, wie das Thema Gewalt gegen Polizeibeamte gezeigt hat: Eine Zunahme ist nur zu verzeichnen, weil in der jüngeren Vergangenheit neue bzw. anders bewertete Straftatbestände statistisch ausgewertet werden. Somit werden die tatsächlichen Übergriffe auf Polizeibeamte verharmlost, um Politik zu machen!

Des Weiteren werden in dem Gesetzesentwurf Präventivgewahrsam, biometrische Fernidentifizierung und elektronische Aufenthaltsüberwachung neu geregelt. Grundsätzlich sollen sie nur bei konkreten
Gefahren für Leib, Leben, Freiheit der Person und sexuelle Selbstbestimmung zum Einsatz kommen. In der Pressedarstellung der Landesregierung bleibt unerwähnt, dass im Gesetz diese Polizeimaßnahmen auch bei Gefahren zum Nachteil von Sachgegenständen eingesetzt werden dürfen.

Alle drei Mittel sind recht einfach nur aufgrund polizeilicher Prognose und Lageeinschätzung anzuwenden – wenngleich mit richterlicher Anordnung. Auch hier besteht die erhebliche Gefahr, dass Grundrechte Unschuldiger und Unbeteiligter zur einfacheren Bewältigung komplexer Lagen medienwirksam massiv eingeschränkt werden. Immerhin erstaunlich, dass hier eine richterliche Anordnung notwendig ist, während die anlasslose Massenüberwachung der Bürgerinnen und Bürger als notwendiges Zeichen der Zeit vermarktet wird.

Wir bewerten den Vorstoß der Landesregierung zur Etablierung KI-gestützter Ermittlungsmethoden als Baustein zu einer anhaltlosen Totalüberwachung des öffentlichen und privaten Lebens. Rechtsstaatliche Prinzipien wie Verhältnismäßigkeit und die Unschuldsvermutung werden nicht nur ad absurdum geführt, vielmehr ist zu bedenken, dass dies zu einer Umdeutung rechtstaatlicher Prinzipien in der öffentlichen Wahrnehmung führen kann.

Der „echte Norden“ erniedrigt seine Bürgerinnen und Bürger zu Spielfiguren sicherheitspolitischer Fieberträume. Dabei werden aktuelle Sorgen und Bedenken zur persönlichen Sicherheit auf populistische Art und Weise missbraucht, um Bürger- und Freiheitsrechte abzubauen.

Dies kann nicht das Ziel gewählter Volksvertreter sein.

Dies darf nicht das Ziel gewählter Volksvertreter sein.

Grundrechte wahren – Polizeigesetz stoppen!